Der Begriff Starkstrom ist nicht einheitlich definiert.
In Deutschland wurden bis zum Jahr 2000 alle ein- oder mehrphasigen Installationen bis 1000 V in den VDE-Vorschriften als Starkstromanlagen bezeichnet, die keine Kleinspannungsanlagen (umgangssprachlich Schwachstromanlagen) waren.
In neueren VDE-Vorschriften werden Anlagen bis 1000 V jedoch nunmehr als Niederspannungsanlagen bezeichnet. Nur noch Normen für Anlagen mit über 1000 V Nennspannung verwenden seither den Begriff Starkstromanlagen.
Die Norm DIN 276 zur Ermittlung von Baukosten benennt demgegenüber sämtliche elektrischen Anlagen, die nicht ausschließlich der Signalübertragung dienen, als Starkstromanlagen.
Quelle: Wikipedia