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Im Brandfall spielt die Brandmeldeanlage eine entscheidende Rolle, um Leben zu retten und Brandverluste zu minimieren – Voraussetzung ist, dass das System normal funktionieren kann. Die Erfahrung der Feuerwehr zeigt, dass die Qualität der Installation von Brandmeldeanlagen nicht auf die technischen Eigenschaften der Geräte zurückzuführen ist, sondern auf Fehler im Planungs-, Installations-, Inbetriebnahme-, Abnahme- oder Wartungsprozess. DIN 14675 und DIN EN 16763 sollen dem entgegenwirken. Die Norm fordert, dass das für die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme oder Wartung der Brandmeldeanlage verantwortliche Personal über Fachkenntnisse verfügt und von einer von der zuständigen Zertifizierungsstelle anerkannten Organisation zertifiziert sein muss.

Auch wenn diese Normen nicht gesetzeskonform sind, stellen sie den aktuellen Stand der Technik dar und kommen im Schadensfall und bei der Bewertung zum Einsatz.

Das Konzept einer Brandmeldeanlage bildet die Grundlage der BMA-Planung. Obwohl die DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Bau und Betrieb seit 2003 die Erstellung des Brandmeldekonzeptes als zwingende Voraussetzung für die Planung vorschreibt, ist dieser Schritt selbst sehr einfach, wird aber in der Praxis immer wieder übersprungen, wodurch häufig Probleme aufgetreten sind während des Anlagenbetriebs und fachmännischer Prüfung. Viele Planer behaupten, dass der Nachweis des baulichen Brandschutzes bereits alle notwendigen Informationen enthält. Dies entspricht jedoch selten der Realität. Der Brandschutznachweis legt in der Regel nur fest, ob eine Brandmeldeanlage installiert werden soll, und kann auch Angaben zum Umfang der Überwachungs- und notwendigen Kontrollfunktionen machen. Im Brandmeldekonzept sind jedoch auch die besonderen Anforderungen des Betreibers, besondere Betriebsumgebungsbedingungen und eventuelle Vorgaben der Bauversicherung zu berücksichtigen.